Gewässerschutz Fachbetrieb nach §19I WHG
Als Betreiber einer Heizölverbraucheranlage sind Sie verpflichtet Ihre Anlage auf Dichtheit und Funktionsfähigkeit der Sicherheitsanlagen zu überprüfen, unabhängig davon ob es sich um einen bestehenden oder neuen Heizöltank hält. Daher empfehlen wir die regelmäßige Überprüfung Ihrer Anlage.Das EINBAUEN, AUFSTELLEN, INSTANDHALTEN, INSTANDSETZEN und REINIGEN von Heizölverbraucheranlagen darf nach §19 I Wasserhaushaltsgesetz nur von annerkannten Fachbetrieben vorgenommen werden.
Diese gesetzliche Regelung dient dazu Ölunfälle, die durch unsachgemäßen Einbau von Ölverbraucheranlagen verursacht werden, zu vermeiden.
Wir sind ein solcher Fachbetrieb und sind Mitglied der baurechtlich anerkannten Überwachungsgemeinschaft Technische Anlagen der SHK-Handwerke e.V.






